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   LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10   

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https://dejure.org/2012,42099
LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10 (https://dejure.org/2012,42099)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.07.2012 - L 15 SB 48/10 (https://dejure.org/2012,42099)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - L 15 SB 48/10 (https://dejure.org/2012,42099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    1. Zur Höhe des GdB und den gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichen G 2. Für die Beurteilung der Sach -und Rechtslage ist bei der isolierten Anfechtung von Herabsetzungsbescheiden ausschließlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhe des GdB - Gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens G - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der isolierten Anfechtung von Herabsetzungsbescheiden - Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht; Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48; SGB IX § 69 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 1
    Feststellung des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht; Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Somit liegt also zunächst eine Anfechtungsklage vor, was die Herabsetzung des GdB und die Entziehung des Merkzeichens G angeht - hier kommt es nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BSG vom 12.11.1996 - Az.: B 9 RVs 5/95; BSG vom 10.09.1997, Az.: B 9 RVs 15/96; z.B. auch BayLSG vom 20.10.2010, Az.: L 16 SB 60/08) allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an -, und hilfsweise für den Fall, dass die Anfechtungsklage keinen Erfolg hat, eine Verpflichtungsklage, wobei bei letzterer grundsätzlich auch spätere, bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG eintretende Änderungen tatsächlicher (oder rechtlicher) Art beachtlich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 12.04.2000, Az.: B 9 SB 3/99 R).

    Das BSG sieht in der Berücksichtigung behaupteter oder während des Gerichtsverfahrens tatsächlich eingetretener Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen im Bereich des Schwerbehindertenrechts keine prozessökonomischen Vorteile (BSG vom 12.11.1996, a.a.O.); die Heranziehung des Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz bei Klagen gegen Herabsetzungsbescheide sieht es sogar als "aus prozessökonomischen Gründen bedenklich" an (a.a.O.).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Diese haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor dem 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG vom 18.09.2003 - Az.: B 9 SB 3/02 R und vom 24.04.2008 - Az.: B 9/9a SB 10/06 R; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.03.1995, Az.: 1 BvR 60/95).
  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R

    Schwerbehinderung - GdB - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Verwaltungsakt mit

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Bei Feststellungsbescheiden nach § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) handelt es sich um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (vgl., noch zum Schwerbehindertengesetz, BSG vom 19.09.2000 - Az.: B 9 SB 3/00 R).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Diese haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor dem 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG vom 18.09.2003 - Az.: B 9 SB 3/02 R und vom 24.04.2008 - Az.: B 9/9a SB 10/06 R; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.03.1995, Az.: 1 BvR 60/95).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Somit liegt also zunächst eine Anfechtungsklage vor, was die Herabsetzung des GdB und die Entziehung des Merkzeichens G angeht - hier kommt es nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BSG vom 12.11.1996 - Az.: B 9 RVs 5/95; BSG vom 10.09.1997, Az.: B 9 RVs 15/96; z.B. auch BayLSG vom 20.10.2010, Az.: L 16 SB 60/08) allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an -, und hilfsweise für den Fall, dass die Anfechtungsklage keinen Erfolg hat, eine Verpflichtungsklage, wobei bei letzterer grundsätzlich auch spätere, bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG eintretende Änderungen tatsächlicher (oder rechtlicher) Art beachtlich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 12.04.2000, Az.: B 9 SB 3/99 R).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 3/99 R

    Bemessung der GdB bei nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Somit liegt also zunächst eine Anfechtungsklage vor, was die Herabsetzung des GdB und die Entziehung des Merkzeichens G angeht - hier kommt es nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BSG vom 12.11.1996 - Az.: B 9 RVs 5/95; BSG vom 10.09.1997, Az.: B 9 RVs 15/96; z.B. auch BayLSG vom 20.10.2010, Az.: L 16 SB 60/08) allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an -, und hilfsweise für den Fall, dass die Anfechtungsklage keinen Erfolg hat, eine Verpflichtungsklage, wobei bei letzterer grundsätzlich auch spätere, bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG eintretende Änderungen tatsächlicher (oder rechtlicher) Art beachtlich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 12.04.2000, Az.: B 9 SB 3/99 R).
  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Diese haben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) abgelöst, die für die Zeit vor dem 01.01.2009 weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten beachtlich sind (vgl. BSG vom 18.09.2003 - Az.: B 9 SB 3/02 R und vom 24.04.2008 - Az.: B 9/9a SB 10/06 R; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.03.1995, Az.: 1 BvR 60/95).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94

    Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Da schon keine verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Sinne der Rechtsprechung des BSG (vom 15.08.1996 - Az.: B 9 RVs 10/94) gegeben sind, kann hierauf vorliegend nicht verzichtet werden.
  • LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage gem § 54 Abs 1 SGG -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10
    Somit liegt also zunächst eine Anfechtungsklage vor, was die Herabsetzung des GdB und die Entziehung des Merkzeichens G angeht - hier kommt es nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BSG vom 12.11.1996 - Az.: B 9 RVs 5/95; BSG vom 10.09.1997, Az.: B 9 RVs 15/96; z.B. auch BayLSG vom 20.10.2010, Az.: L 16 SB 60/08) allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an -, und hilfsweise für den Fall, dass die Anfechtungsklage keinen Erfolg hat, eine Verpflichtungsklage, wobei bei letzterer grundsätzlich auch spätere, bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG eintretende Änderungen tatsächlicher (oder rechtlicher) Art beachtlich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 12.04.2000, Az.: B 9 SB 3/99 R).
  • SG Landshut, 31.07.2019 - S 3 SB 49/18

    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX (Schwerbehindertenrecht)

    Statthafte Klageart ist somit vorliegend die isolierte Anfechtungsklage gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 1. Fall SGG, bei der allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (BSG, Urteil vom 12.11.1996, 9 RVs 5/95 Rn. 14 - juris; Bay. LSG, Urteil vom 17.07.2012, L 15 SB 48/10 Rn. 31 - juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 54 Rn. 33 m. w. N.).
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